Erläuterung

Erhebungszeitraum

Landwirtschaftszählung 2010
Im Rahmen der Landwirtschaftszählung (LZ 2010) wurden alle LZ-Haupterhebungsmerkmale der Bodennutzung, der Viehbestände, der Arbeitskräfte sowie die weiteren Strukturmerkmale und die Merkmale der Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden (ELPM), wie Bodenbearbeitung, Haltungsplätze und -verfahren, Weidehaltung, Ausbringung sowie Einrichtungen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlage/Erhaltung von Landschaftselementen, zeitgleich im ersten Halbjahr des Berichtsjahres erfasst. Die ebenfalls zur ELPM gehörenden Merkmale zur Bewässerung, wie bewässerte Flächen, Bewässerungsverfahren, Wasserherkunft und verbrauchte Wassermenge, wurden als Nacherhebung ab Mai 2010 erhoben.
Agrarstrukturerhebung 2016
Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung (ASE) 2016 wurden alle Erhebungsmerkmale der Bodennutzungshaupterhebung sowie Angaben zu Viehbeständen, Arbeitskräften und weiteren Strukturmerkmalen zeitgleich im ersten Halbjahr des Berichtsjahres erhoben.
Landwirtschaftszählung 2020
Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2020 wurden alle Erhebungsmerkmale der Bodennutzungshaupterhebung sowie Angaben zu Viehbeständen, Arbeitskräften und weiteren Strukturmerkmalen zeitgleich im ersten Halbjahr des Berichtsjahres erhoben.

Betriebssitzprinzip

Die Erhebung aller Angaben erfolgt nach dem Ort des Betriebssitzes (Betriebssitzprinzip), nicht nach der Belegenheit der vom Betrieb selbstbewirtschafteten Flächen und Stallungen. Betriebssitz ist das Grundstück, auf dem sich die Wirtschaftsgebäude des Betriebes befinden. Befinden sich Wirtschaftsgebäude des Betriebes auf mehreren Grundstücken, ist der Betriebssitz das Grundstück, auf dem sich das wichtigste oder die in ihrer Gesamtheit wichtigsten Wirtschaftsgebäude befinden. Hat der Betrieb keine Wirtschaftsgebäude, so ist das Grundstück Betriebssitz, von dem aus der Betrieb geleitet wird. Dies gilt auch für Betriebe, deren Flächen teils im Inland, teils im Ausland liegen sowie für das auf diesen Flächen befindliche Vieh. Die in den Karten dargestellten Daten werden am Betriebssitz der landwirtschaftlichen Betriebe nachgewiesen und damit in der Rasterzelle, in der der Betrieb seinen Sitz hat. Dadurch kann die lagerichtige Darstellung der Merkmale nur eingeschränkt erfolgen.

Flussgebietseinheiten (FGE) und Planungseinheiten (Plan Units)

Flussgebietseinheiten sind ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht. Die Flussgebietseinheiten werden wiederum in Planungseinheiten (Plan Units) unterteilt, die dazu dienen, die im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführten Maßnahmenprogramme auszuweisen. Zwischen den Erhebungsjahren 2010, 2016 und 2020 gab es vereinzelnd marginale Veränderungen der Planungseinheiten durch die BfG (Bundesanstalt für Gewässerkunde).

Gebietsstände in den kartografischen Darstellungen

Landwirtschaftszählung 2010:
Angaben für die Verwaltungsgebiete zum Gebietsstand 31.12.2010.
Angaben für die Naturräume zum Stand 2011.
Agrarstrukturerhebung 2016:
Angaben für die Verwaltungsgebiete zum Gebietsstand 31.12.2016.
Angaben für die Naturräume zum Stand 2012.
Landwirtschaftszählung 2020:
Angaben für die Verwaltungsgebiete zum Gebietsstand 31.12.2020.
Angaben für die Naturräume zum Stand 2017.

Geheimhaltung

Erhobene Einzelangaben der Auskunftspflichtigen unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung. Daher können auch in kartografischen Darstellungen Rasterzellen enthalten sein, die geheim zu halten sind. Diese Rasterzellen sind weiß in der Karte eingefärbt.

Naturräume

Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften lässt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten gliedern. Diese Gliederung basiert auf dem System von MEYNEN/SCHMITHÜSEN et al. (1953-1962). Für die Anwendung im FFH-Bereich und für andere Naturschutzanwendungen des BfN hat SSYMANK (1994) diese auf der Ebene der Haupteinheiten durch Zusammenfassung einzelner Einheiten vereinfacht, mit neuer Nummerierung versehen und die Einheiten zu Großlandschaften zusammengefasst. Die anschließende Tabelle stellt die Großlandschaften und naturräumlichen Haupteinheiten dar (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2008, nach SSYMANK 1994).

Referenzen:
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2008): Daten zur Natur 2008. – Münster (Landwirtschaftsverlag): 10-11.
SSYMANK, A. (1994): Neue Anforderungen im europäischen Naturschutz: Das Schutzgebietssystem Natura 2000 und die FFH-Richtlinie der EU. – Natur und Landschaft 69 (Heft 9): 395-406.

Großlandschaften und ihre Naturräume (DATEN ZUR NATUR 2008, nach SSYMANK 1994)
Norddeutsches Tiefland, Küsten und Meere:
D01Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet
D02Nordostmecklenburgisches Tiefland mit Oderhaffgebiet
D03Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte
D04Mecklenburgische Seenplatte
D05Mecklenburg-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland
D06Ostbrandenburgische Platte
D07Odertal
D08Spreewald und Lausitzer Becken- und Heideland
D09Elbtalniederung
D10Elbe-Mulde-Tiefland
D11Fläming
D12Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen sowie Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet
D13Oberlausitzer Heideland
D19Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland
D20Mitteldeutsches Schwarzerdegebiet
D21Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln
D22Schleswig-Holsteinische Geest
D23Schleswig-Holsteinisches Hügelland
D24Unterelbeniederung (Elbmarsch)
D25Ems-Weser-Marsch
D26Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
D27Stader Geest
D28Lüneburger Heide
D29Wendland und Altmark
D30Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
D31Weser-Aller-Tiefland
D32Niedersächsische Börden
D33Nördliches Harzvorland
D34Westfälische Tieflandsbucht
D35Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Zentraleuropäisches Mittelgebirgsland:
D14Oberlausitz
D15Sächsisch-Böhmisches Kreidesandsteingebiet
D16Erzgebirge
D17Vogtland
D18Thüringer Becken und Randplatten
D36Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
D37Harz
D38Bergisches Land, Sauerland (Süderbergland)
D39Westerwald
D40Lahntal und Limburger Becken
D41Taunus
D42Hunsrück
D43Moseltal
D44Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)
D45Eifel und Vennvorland
D46Westhessisches Berg- und Beckenland
D47Osthessisches Bergland (Vogelsberg und Rhön)
D48Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge
D49Gutland (Bitburger Land)
D50Pfälzisch-Saarländisches Muschelkalkgebiet
D51Pfälzer Wald (Haardtgebirge)
D52Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
D63Oberpfälzer und Bayerischer Wald
Südwestdeutsches Mittelgebirgs-/Stufenland:
D53Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
D54Schwarzwald
D55Odenwald, Spessart und Südrhön
D56Mainfränkische Platten
D57Neckar- und Tauberland, Gäuplatten
D58Schwäbisches Keuper-Liasland
D59Fränkisches Keuper-Liasland
D60Schwäbische Alb
D61Fränkische Alb
D62Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland
D63Hochrheingebiet und Dinkelberg
Alpenvorland:
D64Donau-Iller-Lech-Platten
D65Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten
D66Voralpines Hügel- und Moorland
Alpen:
D67Schwäbisch-Oberbayerische Voralpen
D68Nördliche Kalkalpen
Meeresgebiete:
D70Deutsche Bucht (ohne Felssockel Helgoland)
D71Doggerbank und angrenzende zentrale Nordsee
D72Westliche Ostsee
D73Östliche Ostsee

Punktdichtekarte

In einer sogenannten Punktdichtekarte werden Merkmalsausprägungen als Symbole in der betrachteten räumlichen Einheit (hier: Rasterzellen) dargestellt. Die Größe des Symbols visualisiert in diesem Fall die Anzahl der Betriebe innerhalb einer Rasterzelle. Die Symbole werden jeweils zentral in der Rasterzelle platziert und entsprechen in der Regel damit nicht der tatsächlichen Position der landwirtschaftlichen Betriebe.

Rasterkarte/Rasterzuordnung

Über die Koordinaten des Betriebssitzes werden die Daten der landwirtschaftlichen Betriebe den Rasterzellen zugeordnet und aggregiert, d. h. befinden sich mehrere Betriebe in einer Rasterzelle, werden deren Daten aufsummiert. Aus Darstellungsgründen und aufgrund der Geheimhaltung werden nur klassifizierte Werte, d. h. nach Größenklassen eingeteilte Werte, in den Karten und den zugehörigen Tabellen verwendet.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der Landwirtschaftszählung 2010

EU-Recht:
Bundesrecht:

Rechtsgrundlagen der Agrarstrukturerhebung 2016

EU-Recht:
Bundesrecht:

Rechtsgrundlagen der Landwirtschaftszählung 2020

EU-Recht:
Bundesrecht:

Mindestgrößen der landwirtschaftlichen Betriebe

Für die Landwirtschaftszählung 2010 und 2020 sowie die Agrarstrukturerhebung 2016 werden alle Betriebe Deutschlands ab einer bestimmten Mindestgröße befragt.
Es gelten folgende Erfassungsgrenzen:
* Hinweis: Die zur Landwirtschaftszählung 2010 geltende Erfassungsgrenze „1 000 Stück Geflügel“ wurde zur Agrarstrukturerhebung 2016 durch die Erfassungsgrenze „1 000 Haltungsplätze für Geflügel“ ersetzt. Die angepasste Erfassungsgrenze fand auch bei der Landwirtschaftszählung 2020 Anwendung